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Ortsvereine

Ortsvereine sind die kleinste Organisationseinheit des Amateurfunk Club Deutschland e.V.

Jedes Mitglied kann direkt beim Amateurfunk Club Deutschland e.V. (Bundesverband) bleiben, oder aber einem Ortsverein (OV) beitreten.

Die OVs sind rechtlich und finanziell eigenständig. Das bedeutet, dass sie einen eigenen Verein (eingetragenen Verein oder nicht eingetragenen Verein) gründen, ein eigenes Konto haben können und ihre Angelegenheiten frei regeln können. Der Bundesverband hilft bei der Gründung (Satzung usw.), kann eventuell günstigere Konditionen bei einer Bank aushandeln und unterstützt den OV soweit es geht.

Warum sollten sich die Mitglieder an einem Ort zu einem OV zusammenschließen?

Das macht doch Arbeit und kostet Geld.

Ja, das macht Arbeit und kostet ein wenig Geld für die Vereinseintragung. (Bei einem eingetragenen Verein)

Aber die Vorteile liegen auf der Hand: Sollte der Bundesverband einmal in Schwierigkeiten kommen, sei es, weil das Finanzamt ihm die Gemeinnützigkeit streitig macht, sei es, dass er zahlungsunfähig wird oder sei es, dass die Vorstände plötzlich verrückt spielen – der OV bleibt!

Sein Geld bleibt, seine Strukturen bleiben. Er kann einfach ohne Verluste weiter machen.

Ach ja, wir haben nicht vor, uns die Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen, zahlungsunfähig zu werden oder verrückt zu spielen. Aber wem kann man es verdenken, wenn er solche Risiken vermeiden will?

Wie wird der Mitgliedsbeitrag auf die Ortsverbände verteilt ?

Der Verteilungsschlüssel für einen Vollzahlendes Mitglied (49€ Jahresbeitrag) sieht wie folgt aus :

  • 20 Euro werden durch den Bundesverband für die Öffentlichkeitsarbeit und die Clubzeitschrift (www.funk-telegramm.de) sowie Vereinspublikationen verwendet.
  • 20 Euro gehen an die Ortsvereine
  • 9 Euro werden für die Mitgliederverwaltung und Haftpflichtversicherung sowie Sonderaktivitäten genutzt

Wie erfolgt die Mitgliedsbeitragsabrechnung ?

Die Beiträge werden vom Bundesverband den Mitgliedern direkt berechnet und der Bundesverband überweist den Ortsverbandansteil an den Ortsverband.
 

OV-Kenner


Jeder OV erhält einen einfach aufgebauten Kenner. Dieser setzt sich aus dem ISO-Kennzeichen für die Bundesländer zusammen und dem Kfz-Kennzeichen für den Ort. So hätte z.B. der OV Köln die Kennung "NW-K". Käme ein weiterer OV in Köln dazu, dann hieße er "NW-K-2". So einfach ist das. Man erkennt sofort, wo der OV sitzt und muss sich keine Regionen oder Ähnliches merken. Eine Abkürzung muss auch noch sein, wir nennen das Ganze OVK für Ortsverbandkenner.-

Weitere Informationen zum Ortsverein sind auch in den Häufigen Fragen zusammengefasst.

 

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DAT

Samstag, 5. Dezember 2015